AGB der Camper’s Fri­end GmbH (Ver­mie­te­rin) – “Ahoi Camp Fehmarn”

1. Anzu­wen­den­des Recht
Gegen­stand des Ver­tra­ges ist aus­schließ­lich die Beher­bung bzw. die miet­wei­se Über­las­sung des gebuch­ten Stand­plat­zes sowie die Nut­zung der Ein­rich­tun­gen des Cam­ping­plat­zes. Zwi­schen der Ver­mie­te­rin und dem Mie­ter kommt ein Miet­ver­trag zustan­de, auf den aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, und zwar in ers­ter Linie die Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges, ergän­zend die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten über den Miet­ver­trag, Anwen­dung finden.

Die Ver­mie­te­rin schul­det kei­ne Rei­se­leis­tun­gen und ins­be­son­de­re kei­ne Gesamt­heit von Rei­se­leis­tun­gen. Die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen über den Pau­schal­rei­se­ver­trag, ins­be­son­de­re der §§ 651a‑l BGB fin­den auf das Ver­trags­ver­hält­nis weder unmit­tel­bar noch ent­spre­chend Anwendung.

2. Abschluss des Vertrages
Mit einer Reser­vie­rung kommt – im Gegen­satz zu einer Buchung – noch kein ver­bind­li­cher Ver­trag über eine Platz­mie­te zustan­de. Der Reser­vie­ren­de bekommt ledig­lich ein für die Dau­er von maxi­mal 7 Tagen frei­blei­ben­des Angebot.

Des Wei­te­ren gel­ten fol­gen­de Bedingungen:

a) Reser­vie­rung
Die Reser­vie­rung hat nur Wir­kung, wenn sie von der Ver­mie­te­rin schrift­lich bestä­tigt wird. Die Reser­vie­rung erlischt, wenn die Buchung eines Stand­plat­zes nicht nach­fol­gend inner­halb einer Frist von 7 Tagen erfolgt. Die Reser­vie­rung bestimm­ter Stand­plät­ze hat nur Wir­kung, wenn dies von der Ver­mie­te­rin aus­drück­lich und in Schrift­form bestä­tigt wird. Die Ver­mie­te­rin behält sich das Recht vor, einen ande­ren (gleich­wer­ti­gen) als den reser­vier­ten Stand­platz zu ver­ge­ben, sofern er min­des­tens der glei­chen oder einer höhe­ren Kate­go­rie entspricht.

b) Buchung
Mit der Buchung und dem Erhalt der schrift­li­chen Buchungs­be­stä­ti­gung über das Buchungs­por­tal ist die Miet­bu­chung für die Ver­mie­te­rin ver­bind­lich und der Stand­platz gilt als fest gebucht. Mit Abschluss der Online-Buchung oder der schrift­li­chen Bestä­ti­gung eines Ange­bo­tes erkennt der Kun­de die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Ver­mie­te­rin an.

Es gel­ten die zur Zeit des Ver­trags­ab­schlus­ses auf www.ahoi-camp-fehmarn.de ver­öf­fent­lich­ten Prei­se inkl. Mehr­wert­steu­er in Höhe von 7 %. Der Miet­preis ist der jeweils gül­ti­gen Preis­lis­te zu entnehmen.

Tele­fo­ni­sche Aus­künf­te, Neben­ab­re­den und sons­ti­ge Zusi­che­run­gen gel­ten als unver­bind­lich und wer­den nur dann Ver­trags­be­stand­teil, wenn sie in vor­be­zeich­ne­ter, schrift­li­cher Form bestä­tigt wer­den. Weicht der Inhalt der Bestä­ti­gung vom Inhalt der (unver­bind­li­chen) Ver­ein­ba­rung ab, ist die Ver­mie­te­rin an die­ses neue Ange­bot 7 Tage gebun­den. Der Miet­ver­trag kommt auf der Grund­la­ge die­ses neu­en Ange­bo­tes zustan­de, wenn der Mie­ter inner­halb die­ser Frist die Annah­me erklärt.

3. Buchung und Zahlung

Im Buchungs­por­tal kann zwi­schen fol­gen­den Zah­lungs­me­tho­den aus­wählt werden:

• Sofort­über­wei­sung: 100 % Zah­lung bei Buchung

• Kre­dit­kar­te (Visa & Mas­ter­card): 100 % Zah­lung bei Buchung

• Pay­Pal: 100 % Zah­lung bei Buchung

Bei Buchungs­be­stä­ti­gun­gen nach Reser­vie­rung wird ein Zah­lungs­link zu den oben genann­ten Zah­lungs­me­tho­den per E‑Mail ver­sen­det. Die Zah­lung von 100% des Buchungs­wer­tes soll­te direkt durch­ge­führt, spä­tes­tens inner­halb von 48 Stunden.

4. Rücktrittsbedingungen/ Stornierung/ Umbuchung
Nach § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht für die Beher­bung zu einem spe­zi­fi­schen Ter­min oder Zeit­raum auch bei Buchun­gen, die unter aus­schließ­li­cher Ver­wen­dung von Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln oder außer­halb von Geschäfts­räu­men geschlos­sen wer­den, kein Widerrufsrecht.

Bei Rücktritt/ Stor­nie­rung vor dem ver­ein­bar­ten Miet­be­ginn sind fol­gen­de Antei­le des ver­ein­bar­ten Miet­prei­ses laut Miet­ver­trag zu zahlen:

Rück­tritt bis 60 Tage vor dem 1. Miet­tag 25,- € Aufwandspauschale
bis 30 Tage vor dem 1. Miet­tag 50 %,
bis 14 Tage vor dem 1. Miet­tag 70 %,
bis 3 Tage vor dem 1. Miet­tag 90 %,
weni­ger als 3 Tage vor dem 1. Miet­tag 100 %.

Reist der Mie­ter nicht an und tritt die Stell­platz­mie­te – ohne vor­an­ge­gan­ge­ne Stor­nie­rung – nicht an, steht dem Ver­mie­ter Scha­dens­er­satz in Höhe von 100 % des ver­ein­bar­ten Miet­prei­ses zu. Eine Stor­nie­rung bedarf der schrift­li­chen Form per E‑Mail. Die Ver­mie­te­rin sichert zu, die Buchung nach der Stor­nie­rung wie­der frei­zu­ge­ben und so die Mög­lich­keit für Ersatz­mie­ten zu schaf­fen, um den Aus­fall­scha­den so gering wie mög­lich zu halten.

Bei dem Ver­such der Wei­ter­ver­mie­tung der stor­nier­ten Mie­te wird auch eine etwa­ige War­te­lis­te mit ein­be­zo­gen. Dem Mie­ter steht es frei, der Ver­mie­te­rin nach­zu­wei­sen, dass ihr kein oder ein wesent­lich gerin­ge­rer Aus­fall ent­stan­den ist.
Eine Bewer­tung der Rück­erstat­tung von Stor­nie­rungs­ge­büh­ren kann auf­grund mög­li­cher zwi­schen­zeit­li­cher Ein­bu­chun­gen, Umbu­chun­gen oder wei­te­rer Stor­nie­run­gen erst am Ende der ursprüng­li­chen Mie­te vor­ge­nom­men wer­den. Die Berech­nung des durch die Stor­nie­rung ent­stan­de­nen Scha­dens wird auf Grund­la­ge der frei­en Miet­ta­ge des gesam­ten Plat­zes wäh­rend der ent­spre­chen­den Miet­zeit getä­tigt. Sofern sich anhand des­sen eine Dif­fe­renz zwi­schen pau­schal gezahl­ter Stor­nie­rungs­ge­bühr und tat­säch­li­chem Scha­den ergibt, die sich zu Guns­ten der Ver­mie­te­rin aus­wirkt, wird dem Mie­ter die­se Dif­fe­renz erstattet.

Stand­plät­ze, die einen Tag nach Miet­be­ginn um 11.00 Uhr nicht besetzt sind, kön­nen von der Platz­ver­wal­tung ander­wei­tig genutzt wer­den, wenn kei­ne Mit­tei­lung über eine spä­te­re Anrei­se erfolgt ist. Dies gilt eben­so für Plät­ze, die durch vor­zei­ti­ge Abrei­se frei wer­den. In die­sen Fäl­len hält der Ver­mie­ter für even­tu­el­le spä­te­re Anrei­se bzw. Wie­der­an­rei­se je nach Ver­füg­bar­keit einen ande­ren Stand­platz bereit.

Um ein kurz­fris­ti­ges Risi­ko (z. B. bei Krank­heit etc.) abzu­si­chern, emp­feh­len wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Absi­che­rung dei­ner Buchung mit der Flex Option
Mit der buch­ba­ren Flex Opti­on ist eine ein­ma­li­ge Umbu­chung oder Stor­nie­rung gegen Gut­schein bis 48 Stun­den vor Anrei­se oder 48 Stun­den vor einer Ver­kür­zung dei­ner Buchung (Teil­stor­nie­rung) mög­lich. Der Gut­schein kann inner­halb von 365 Tagen ab der ursprüng­li­chen Anrei­se inner­halb der Sai­son (April bis Sep­tem­ber) ein­ge­löst wer­den und redu­ziert sich um die Gebühr für die Flex Opti­on. Die Umbu­chung im Rah­men der Flex Opti­on ist je nach Ver­füg­bar­keit und Bezah­lung von evtl. Mehr­kos­ten bei einer erneu­ten Buchung mög­lich. Bit­te beach­te, dass eine Erstat­tung des Buchungs­prei­ses bei Stor­nie­rung nicht mög­lich ist und der 10 % Zuschlag im Fal­le einer Umbu­chung als Gebühr immer in vol­ler Höhe bei uns ver­bleibt. Die Umbu­chung kann erneut mit der Flex Opti­on abge­schlos­sen wer­den. Der Abschluss der Flex Opti­on muss ent­we­der direkt bei der Buchung oder aber bis spä­tes­tens 60 Tage vor Rei­se­start erfolgen.
Bei Umbuchungen/Stornierungen im Rah­men der Flex Opti­on inner­halb von 48 Stun­den vor Anrei­se gel­ten die Ahoi Camp Feh­marn Stor­nie­rungs­be­din­gun­gen. Um die­ses kurz­fris­ti­ge Risi­ko (z. B. bei Krank­heit etc.) abzu­si­chern, emp­feh­len wir zusätz­lich den Abschluss einer Rei­se­rück­tritt­ver­si­che­rung, z. B. über unse­ren Part­ner HanseMerkur.

5. Anrei­se und Abfahrt/ Uhrzeiten
Als Miet­tag gilt die Zeit von 14.00 Uhr bis 12.00 Uhr des fol­gen­den Tages. Der gebuch­te Stand­platz steht am Ankunfts­tag ab 14.00 Uhr zur Ver­fü­gung und muss am Abfahrts­tag bis 12.00 Uhr über­ge­ben wer­den. Der Platz ist spä­tes­tens (etwa bei Spon­tan­bu­chern) am Tag der Anrei­se abzu­rech­nen. Bei spä­te­rer Abrei­se ist die Ver­mie­te­rin berech­tigt, eine Fol­ge­nacht zu berech­nen. Sofern eine Anschluss­bu­chung vor­liegt und neu anrei­sen­de Gäs­te den Stand­platz ab 14 Uhr nicht bezie­hen kön­nen, ist der Ver­mie­ter zur Räu­mung berechtigt.

6. Kur­ab­ga­be (Kur­ta­xe)
Die Stadt Feh­marn erhebt für die gesam­te Insel eine ein­heit­li­che Kur­ab­ga­be. Der Mie­ter (eben­so wie sei­ne Besu­cher) haben die­se in der fest­ge­leg­ten Höhe der jeweils gül­ti­gen Kur­ab­ga­ben­sat­zung der Stadt zu ent­rich­ten. Die Ver­mie­te­rin ist zur Über­prü­fung der Kur­ab­ga­be bzw. zur Ent­ge­gen­nah­me der Abga­be berech­tigt und eben­so ver­pflich­tet. Die Kur­ta­xe wird mit der Rech­nung begli­chen. Die Kur­kar­te gibt es bei uns an der Rezep­ti­on. Die Höhe der Kur­ta­xe wird von der Stadt Feh­marn fest­ge­legt und kann sich jähr­lich ändern. Wir behal­ten uns das Recht vor, bei einer Erhö­hung der Kur­ta­xe die­se nach­träg­lich vom Mie­ter einzufordern.

7. Besuch
Besu­cher der Mie­ter sind von die­sen bei der Rezep­ti­on anzu­mel­den. Besu­cher zah­len nach Anmel­dung in der Rezep­ti­on eine Tages­pau­scha­le (zzgl. Kur­ab­ga­be) sowie eine PKW-Par­k­­pau­­scha­­le. Aus­ge­nom­men hier­von sind Besu­cher, die den Platz nur zum Zwe­cke eines Restau­rant­be­su­ches betreten.

8. Hygie­ne­plan
Der jeweils aktu­el­le Hygie­ne­plan gilt als ver­bind­li­cher Bestand­teil der Ver­trags­be­din­gun­gen, der mit Buchung akzep­tiert wird und ist ein­seh­bar auf www.ahoi-camp-fehmarn.de. Auf­grund von hoheit­li­chen Maß­nah­men kann es zu Ein­schrän­kun­gen des Betriebs kom­men, Ein­rich­tun­gen kön­nen ggf. nicht wie gewohnt bzw. nur unter Auf­la­gen öff­nen, es kann ein­schrän­ken­de Ver­hal­tens­vor­schrif­ten geben. Die­se Maß­nah­men die­nen dem Gesund­heits­schutz der Gäs­te und der Erfül­lung gesetz­li­cher Ver­pflich­tun­gen und begrün­den kei­nen Minderungsanspruch.

9. Platz­ord­nung
Die aktu­el­le Platz­ord­nung wird mit der Buchung ver­bind­li­cher Bestand­teil der Ver­trags­be­din­gun­gen und vom Mie­ter mit Buchungs­ab­schluss ent­spre­chend akzep­tiert. Mie­ter sowie Mit­rei­sen­de haben die Platz­ord­nung in ihrer jeweils gel­ten­den Fas­sung zu beachten.

10. Rück­tritt und außer­or­dent­li­che Kün­di­gung des Vermieters
Bei gro­ben Ver­stö­ßen gegen die Ver­trags­be­din­gun­gen, Platz­ord­nung oder den Hygie­ne­plan, ist die Ver­mie­te­rin zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung berech­tigt und der Mie­ter ver­pflich­tet, die Anla­ge mit sofor­ti­ger Wir­kung zu ver­las­sen. Ein Anspruch des Mie­ters auf antei­li­ge Kos­ten­er­stat­tung des Auf­ent­hal­tes besteht in die­sem Fall nicht. Die Ver­mie­te­rin ist zudem berech­tigt, aus sach­li­chem Grund vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Dies betrifft etwa Fäl­le höhe­rer Gewalt oder ande­re von der Ver­mie­te­rin nicht zu ver­tre­ten­de Umstän­de, die die Erfül­lung des Ver­tra­ges unmög­lich machen (Bei­spie­le: Buchun­gen wer­den schuld­haft unter irre­füh­ren­der oder fal­scher Anga­be ver­trags­we­sent­li­cher Tat­sa­chen getätigt// Die Ver­mie­te­rin hat begrün­de­ten Anlass zu der Annah­me, dass die Inan­spruch­nah­me der Beher­ber­gungs­leis­tung den rei­bungs­lo­sen Geschäfts­be­trieb, die Sicher­heit oder das Anse­hen des Ver­mie­ters in der Öffent­lich­keit gefähr­den kann, ohne dass dies dem Her­r­­schafts- bzw. Orga­ni­sa­ti­ons­be­reich der Ver­mie­te­rin zuzu­rech­nen ist).

Im Fal­le einer Über­schwem­mung von Tei­len des Cam­ping­plat­zes stellt die Ver­mie­te­rin dem Mie­ter einen alter­na­ti­ven Platz zur Ver­fü­gung. Sofern dies auf­grund feh­len­der Kapa­zi­tä­ten unmög­lich ist, hat der Mie­ter das Recht, vom Ver­trag zurückzutreten.
In die­sem Fall wird die Ver­mie­te­rin von ihrer Leis­tungs­pflicht, der Mie­ter im Gegen­zug von sei­ner Zah­lungs­pflicht, befreit.

11. Hunde/Haustiere
Das Mit­brin­gen von Haus­tie­ren ist nur nach vor­he­ri­ger schrift­li­cher Geneh­mi­gung der Ver­mie­te­rin und der Ent­rich­tung des ent­spre­chen­den Ent­gel­tes gestat­tet. Die Ver­mie­te­rin behält sich vor, die Geneh­mi­gung jeder­zeit wie­der zurück­zu­zie­hen, sofern dadurch eine wie­der­hol­te und über ein gewöhn­li­ches Maß hin­aus­ge­hen­de Beläs­ti­gung ande­rer Gäs­te auf­tritt. „Gefähr­li­che Hun­de“ sind nicht gestattet.
Wei­ter­ge­hen­de Rege­lun­gen fin­den sich in der Platzordnung.

12. Haf­tung
Mieter:
Jeder Gast ver­pflich­tet sich, den Stand­platz pfleg­lich zu behan­deln. Er ist außer­dem ver­pflich­tet, die durch ihn (oder sei­ne Ange­hö­ri­gen, den Platz­be­nut­zern bzw. Besu­chern) ent­stan­de­nen Schä­den der Ver­mie­te­rin zu erset­zen. In die­sem Fall ist die Nach­for­de­rung sofort fäl­lig. Der Mie­ter haf­tet gesamt­schuld­ne­risch für sei­ne Mitreisenden.

Ver­mie­te­rin:
Die Ver­mie­te­rin haf­tet nicht für Schä­den, die von Sub­un­ter­neh­mern zu ver­ant­wor­ten sind, die eigen­stän­di­ge Leis­tun­gen auf der Anla­ge anbie­ten, sowie nicht für Sach­schä­den oder Ver­lus­te, die dem Gast, sei­nen Mit­rei­sen­den oder Besu­chern durch sei­ne Erfüllungs‑, Ver­rich­tungs­ge­hil­fen oder sons­ti­gen Drit­ten ent­ste­hen, sofern nicht vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten vor­liegt. Ins­be­son­de­re nicht für Flora‑, Fau­­na- und wet­ter­be­ding­te Schäden.

13. Daten­schutz
Mit der ver­bind­li­chen Buchung und dem Betre­ten des Cam­ping­plat­zes erklärt sich der Mie­ter damit ein­ver­stan­den, dass sei­ne im Rah­men der Kun­den­be­treu­ung erfass­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zur Erfül­lung des Miet­ver­tra­ges sowie zur Gäs­te­kom­mu­ni­ka­ti­on und ‑Betreu­ung in der EDV des Ver­mie­ters bzw. der von ihm hier­zu beauf­trag­ten Drit­ten gemäß DSGVO gespei­chert und ver­ar­bei­tet wer­den. Der Mie­ter erkennt die Daten­schutz­er­klä­rung des Ver­mie­ters an, in der dies detail­liert auf­ge­führt ist und die unter www.ahoi-camp-fehmarn.de/datenschutz ver­öf­fent­licht ist. Der Ver­mie­ter hat einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten benannt, der unter moin@ahoi-camps.de zu errei­chen ist. Der Mie­ter erkennt an, dass Tei­le der Anla­ge an meh­re­ren Stel­len zum Schutz vor Van­da­lis­mus video­über­wacht und die Video­da­tei­en zur Aus­wer­tung zeit­wei­lig gespei­chert wer­den. Der Ver­mie­ter ist berech­tigt, foto­gra­fi­sche Auf­nah­men, Luft­auf­nah­men sowie Vide­os zu Mar­ke­ting­zwe­cken zu erstel­len. Sofern hier Per­so­nen oder Eigen­tum des Mie­ters zu erken­nen sind, die hier­bei nicht expo­niert im zen­tra­len Vor­der­grund ste­hen, ver­pflich­tet sich der Mie­ter auch im Namen sei­ner (min­der­jäh­ri­gen) Mit­rei­sen­den, der Ver­wen­dung der Auf­nah­men ohne wei­te­re Erklä­rung, mit Abschluss des Miet­ver­tra­ges zuzustimmen.

14. Gerichts­stand

Gerichts­stand ist Hamburg.

Stand: 24.11.2021, Camper’s Fri­end GmbH, Hamburg