Allgemeine Platzordnung – Ahoi Camp Fehmarn
Auf dem gesamten Platz gilt die Campingplatzverordnung des Landes Schleswig-Holstein.
1. Zufahrt
Der Campingplatz ist für Gäste in der Zeit von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr über die Schranke befahrbar. Die Zufahrt über die Schranke funktioniert mit dem von den Gästen hinterlegten Kennzeichen. Um Ruhezeiten zu ermöglichen, ist das Befahren des Platzes außerhalb dieser Zeit nicht gestattet. Diese Zeiten gelten ebenfalls für die Surfer-Stellplätze und den Tagesparkplatz im Bereich vor der Schranke.
2. An – und Abreise
Anreise erfolgt grundsätzlich ab 14:00 Uhr. Die Abreise hat bis 12:00 Uhr zu erfolgen. Ausgenommen sind davon die optionalen Early-Check-In bzw. Late-Check-Out Buchungen.
3. Anreise nach Rezeptionsschluss
Eine Anreise nach Rezeptionsschluss ist für Gäste mit einer gültigen Buchung bis 22:00 Uhr möglich. In jedem Fall muss das Kennzeichen des Fahrzeugs hinterlegt sein.
4. Befahren des Platzes & Parken
Auf dem gesamten Platz gilt Schrittgeschwindigkeit und die StVO. Insbesondere die Schrittgeschwindigkeit (6 km/h) aufgrund der vielen spielenden Kinder unbedingt einhalten. Das Fahrzeug darf nicht außerhalb des gemieteten Stellplatzes abgestellt werden, ausgenommen ist der kostenpflichtige Parkplatz vor der Schranke.
5. Nutzung des Stellplatzes
Es können pro Buchung maximal 8 Personen (inkl. Babys, Kinder, Erwachsene) pro Stellplatz angemeldet werden. Abhängig von der Stellplatzgröße gibt es verschiedene Möglichkeiten, Wohneinheiten und Fahrzeuge zu kombinieren. Grundsätzlich darf nur ein motorisiertes Fahrzeug (inkl. Anhänger/Wohnwagen) pro Stellplatz abgestellt werden. Auch in einem Zugfahrzeug darf übernachtet werden, sofern die geltenden Brandschutzabstände (siehe Punkt 6) eingehalten werden.
Die Maximallänge von allen Fahrzeugen oder Wohnwagen (ohne Zugfahrzeug, inkl. Deichsel) ist auf 8 Meter begrenzt. Es ist nicht möglich nebeneinander liegende Stellplätze zu buchen, um darauf größere Fahrzeuge oder Gespanne abzustellen. Bei einer Überschreitung dieser Vorgaben muss damit gerechnet werden, dass die Buchung ohne Rückerstattung der Kosten storniert wird. Eine Liste der möglichen Kombinationen ist hier zu finden:
6. Brandschutzabstände
Gemäß Brandschutzverordnung muss beim Aufstellen der Wohneinheit (dazu zählen Zelte, Wohnwagen,Wohnmobile, Campervans inkl. Vorzelte) ein 1,5 m‑Grenzabstand zur Stellplatzgrenze eingehalten werden.
Abweichend davon ist im Bereich der Campervan- und Surfer-Stellplätze ein Mindestabstand von 1 m zur Stellplatzgrenze ausreichend. Markisen zählen dabei nicht zur Wohneinheit und sind daher von der Berechnung ausgenommen.
Zu Straßen und Wegen muss ein Abstand von 0,5 m eingehalten werden. Ausgenommen davon sind alle Fahrzeuge bis 5,3 m. Diese dürfen – bei Nutzung als reines Zugfahrzeug – auch direkt an die Grundstücksgrenzen gestellt werden, diese aber keinesfalls überschreiten.
Ein Infoblatt zu diesem Thema ist hier zu finden:
7. Platzruhe
Die Ruhezeit auf dem Platz ist zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr. In dieser Zeit sind Musik und laute Unterhaltungen untersagt, so dass die Nachbarn ungestört sind. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Ruhezeiten kann ein sofortiger Platzverweis erfolgen. Auch im Strandbereich direkt vor dem Campingplatz, bitten wir um Rücksichtnahme und entsprechende Einhaltung dieser Zeiten.
8. Besucher
Übernachtungsgäste von touristischen oder dauerhaften Campern sind anzumelden und kostenpflichtig. Eine Platznutzung Dritter ausschließlich zu sportlichen Aktivitäten ist nicht gestattet. Wir behalten uns vor, die Besucherzahlen gemäß unseres Kontingents einzuschränken.
9. Ordnung, Sauberkeit und Nachhaltigkeit
Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Gäste des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Es wird darum gebeten, sparsam mit Ressourcen wie Wasser und Strom umzugehen und den Hausmüll ordentlich zu trennen – entsprechende Container stehen zur Verfügung. Restmüll, Flaschen und Kompost bitte bei der Abfahrt vom Standplatz entfernen und in die Trenn-Container befördern.
10. Badezone/Wassersport/Strandnutzung
Während der Badesaison ist eine DLRG-überwachte Badezone mit Tonnen markiert. Innerhalb dieser Zone ist das Surfen, Kiten sowie das Befahren mit anderen Wassersportgeräten nicht gestattet. Für die Nutzung des Strandabschnitts vor dem Campingplatz gilt die ausgehängte Strandordnung.
11. Boote und Jet-Skis
Das Abstellen von Booten mit Motor und Segelbooten am Strand ist untersagt. Das Zuwasserlassen von Booten mit Motor oder Jet-Skis über das Ahoi Camp Fehmarn ist untersagt, Boote ohne Motor (z.B. Segelboot, Katamaran, Schlauchboot, Kajak, Kanu etc.) hingegen dürfen genutzt werden und müssen nach Benutzung auf dem eigenen Standplatz abgestellt werden. Ein Boot mit Motor oder Jet-Ski kann lediglich im Hängerhafen gelagert werden. Feste bauliche Fundamente am Strand sind ebenfalls verboten sowie jeglicher Bootsverkehr in der Badezone. Bootsanhänger sind nur im Hängerhafen zu lagern, dieses muss vorher schriftlich angemeldet werden. Abhängig von der Kapazität dort kann dies auch abgelehnt werden.
12. Toilettennutzung
In die Toiletten gehört ausschließlich das von uns zur Verfügung gestellte Toilettenpapier. Bitte Feuchttücher, Binden, Tampons, Slipeinlagen in die dafür bereitgestellten Behältnisse entsorgen. Andernfalls droht der Ausfall unserer biologischen Kläranlage. Dies hätte eine zeitweilige Schließung der Sanitärhäuser zur Folge. Hunde sind vor dem Gebäude an den dafür vorgesehenen Haken anzuleinen und dürfen nicht mit in die Sanitärgebäude geführt werden.
13. Müll
Der Müll ist grundsätzlich auf dem zentralen Müllplatz zu entsorgen und nach den verschiedenen Bestandteilen zu sortieren. Siehe oben Punkt 9.
Sperrmüll kann nicht bei uns entsorgt werden.
14. Hunde
Hunde sind kostenpflichtig anzumelden und zu jeder Zeit an der Leine zu führen. Die Sanitäranlagen, der Spielplatz und die Badezone sind nicht zu betreten. Der restliche Strandabschnitt darf mit einem angeleinten Hund genutzt werden. Auch auf dem angemieteten Standplatz ist der Hund anzuleinen und muss dadurch die Grenzen des Stellplatzes einhalten. Maximal zwei Hunde sind pro Buchung und Standplatz zulässig.
15. Offenes Feuer
Grillen ist auf dem Platz gestattet, sofern der Rasen des Standplatzes nicht beschädigt wird. Feuerkörbe und Lagerfeuer sind auf dem Platz nicht gestattet. Bitte auch immer die Windverhältnisse bzgl. des Funkenflugs beachten. Ausreichende Löschmittel sind bereit zu halten. Hinweis: Am Strand sind gekennzeichnete Lagerfeuerstellen, die genutzt werden können. Bitte dieses immer entsprechend löschen beim Verlassen des Platzes.
16. Spielplätze
Die Benutzung der Spielplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
17. Abwasser
Das Grauwasser von Wohnmobilen und Wohnwagen ist in den dafür vorgesehenen Ausguss beim mittleren Sanitärgebäude zu entsorgen. Die Chemietoiletten bitte ausschließlich bei den entsprechenden Entsorgungsstellen an allen drei Sanitärgebäuden leeren und sauber hinterlassen. Bitte darauf achten, dass keine Gegenstände in den Abfluss gelangen.
18. Frischwasser
An allen Wasserzapfstellen fließt Trinkwasser. Bitte sparsam damit umgehen.
19. Erdarbeiten/Windschutz/Zelte
Ein Windschutz muss einen wertigen Gesamteindruck vermitteln, ins Umfeld passen und darf max. 9 qm des Standplatzes nach 2 Seiten umfassen. Er darf nur bei Wind (ab 10 kn, Windstärke 4) aufgebaut werden und soll nicht als Sichtschutz dienen. Er darf nicht brennbar sein und eine Gesamthöhe von 1,20 m nicht überschreiten. Bodenhülsen für den Windschutz dürfen an mehreren Stellen verankert werden, damit der Schutz je nach Windrichtung und ‑stärke dann entsprechend aufgebaut werden kann. Alle Arbeiten (z. B. auch Auf- und Abbauarbeiten) liegen in Eigenverantwortung des Gastes. Hilfestellung durch das Platzpersonal wird nicht geleistet.
Wer seinen Windschutz in der Erde verankern möchte, darf die Erdanker nicht tiefer als 0,3 m in den Boden schlagen. In den tieferen Bereichen können sich Leitungen befinden, die dadurch beschädigt werden könnten. Es wird gebeten, im Sinne der darunterliegenden Bodenflächen, einer naturverträglichen Gestaltung sowie einer Förderung der Artenvielfalt, keine Plastikfolien unter den (Vor-) Zelten einzusetzen.
20. Drohnen
Auf dem gesamten Platz und auch am Strand vor dem Campinggelände gilt ein Drohnenflug-Verbot! Nur mit einer schriftlichen Genehmigung der Behörden kann nach einer Erlaubnis der Platzleitung gefragt werden. Das Ahoi Camp Fehmarn behält sich rechtliche Schritte bei Zuwiderhandlung vor.
21. Fahnen
Das Aufstellen von Fahnenmasten ist nicht zulässig, egal in welcher Höhe. Ebenfalls nicht zulässig ist das Hissen sonstiger Fahnen und Wimpel.
Stand: 14.05.2024