All­ge­meine Platz­ord­nung – Ahoi Camp Fehmarn

Auf dem gesam­ten Platz gilt die Cam­ping­platz­ver­ord­nung des Lan­des Schles­­wig-Hol­stein.

1. Zufahrt
Der Cam­ping­platz ist für Gäste in der Zeit von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr über die Schranke befahr­bar. Die Zufahrt über die Schranke funk­tio­niert mit dem von den Gäs­ten hin­ter­leg­ten Kenn­zei­chen. Um Ruhe­zei­ten zu ermög­li­chen, ist das Befah­ren des Plat­zes außer­halb die­ser Zeit nicht gestat­tet. Diese Zei­ten gel­ten eben­falls für die Sur­­fer-Stel­l­­plätze und den Tages­park­platz im Bereich vor der Schranke.

2. An – und Abreise
Anreise erfolgt grund­sätz­lich ab 14:00 Uhr. Die Abreise hat bis 12:00 Uhr zu erfol­gen. Aus­ge­nom­men sind davon die optio­na­len Early-Check-In bzw. Late-Check-Out Buchungen.

3. Anreise nach Rezeptionsschluss
Eine Anreise nach Rezep­ti­ons­schluss ist für Gäste mit einer gül­ti­gen Buchung bis 22:00 Uhr mög­lich. In jedem Fall muss das Kenn­zei­chen des Fahr­zeugs hin­ter­legt sein.

4. Befah­ren des Plat­zes & Parken
Auf dem gesam­ten Platz gilt Schritt­ge­schwin­dig­keit und die StVO. Ins­be­son­dere die Schritt­ge­schwin­dig­keit (6 km/h) auf­grund der vie­len spie­len­den Kin­der unbe­dingt ein­hal­ten. Das Fahr­zeug darf nicht außer­halb des gemie­te­ten Stell­plat­zes abge­stellt wer­den, aus­ge­nom­men ist der kos­ten­pflich­tige Park­platz vor der Schranke.

5. Nut­zung des Stellplatzes
Es kön­nen pro Buchung maxi­mal 8 Per­so­nen (inkl. Babys, Kin­der, Erwach­sene) pro Stell­platz ange­mel­det wer­den. Abhän­gig von der Stell­platz­größe gibt es ver­schie­dene Mög­lich­kei­ten, Wohn­ein­hei­ten und Fahr­zeuge zu kom­bi­nie­ren. Grund­sätz­lich darf nur ein moto­ri­sier­tes Fahr­zeug (inkl. Anhänger/Wohnwagen) pro Stell­platz abge­stellt wer­den. Auch in einem Zug­fahr­zeug darf über­nach­tet wer­den, sofern die gel­ten­den Brand­schutz­ab­stände (siehe Punkt 6) ein­ge­hal­ten werden.
Die Maxi­mal­länge von allen Fahr­zeu­gen oder Wohn­wa­gen (ohne Zug­fahr­zeug, inkl. Deich­sel) ist auf 8 Meter begrenzt. Es ist nicht mög­lich neben­ein­an­der lie­gende Stell­plätze zu buchen, um dar­auf grö­ßere Fahr­zeuge oder Gespanne abzu­stel­len. Bei einer Über­schrei­tung die­ser Vor­ga­ben muss damit gerech­net wer­den, dass die Buchung ohne Rück­erstat­tung der Kos­ten stor­niert wird. Eine Liste der mög­li­chen Kom­bi­na­tio­nen ist hier zu finden:

6. Brand­schutz­ab­stände
Gemäß Brand­schutz­ver­ord­nung muss beim Auf­stel­len der Wohn­ein­heit (dazu zäh­len Zelte, Wohn­wa­gen, Wohn­mo­bile, Cam­per­vans inkl. Vor­zelte) ein 1,5 m‑Grenzabstand zur Stell­platz­grenze ein­ge­hal­ten wer­den, damit ein Gesamt-Min­­des­t­a­b­­stand von 3 m zur nächs­ten Wohn­ein­heit erreicht wer­den kann.

Abwei­chend davon ist im Bereich der Cam­­per­­van- und Sur­­fer-Stel­l­­plätze ein Min­dest­ab­stand von 2 m aus­rei­chend, wenn Vor­zelte nicht errich­tet wer­den. Mar­ki­sen zäh­len dabei nicht zur Wohn­ein­heit und sind daher von der Berech­nung ausgenommen.

Zu Stra­ßen und Wegen muss ein Abstand von 0,5 m ein­ge­hal­ten wer­den. Aus­ge­nom­men davon sind alle Fahr­zeuge bis 5,3 m Länge. Diese dür­fen – bei Nut­zung als rei­nes Zug­fahr­zeug – auch direkt an die Grund­stücks­gren­zen gestellt wer­den, diese aber kei­nes­falls überschreiten.

Bei Nicht­ein­hal­tung der Brand­schutz­ab­stände müs­sen die Wohn­ein­hei­ten gege­be­nen­falls neu plat­ziert, ein Aus­weich­platz (nach Ver­füg­bar­keit) bezo­gen oder der Cam­ping­platz ver­las­sen wer­den (keine Rück­erstat­tung der Kos­ten möglich).

7. Platz­ruhe
Die Ruhe­zeit auf dem Platz ist zwi­schen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr. In die­ser Zeit sind Musik und laute Unter­hal­tun­gen unter­sagt, so dass die Nach­barn unge­stört sind. Bei Ver­stoß gegen die Ein­hal­tung der Ruhe­zei­ten kann ein sofor­ti­ger Platz­ver­weis erfol­gen. Auch im Strand­be­reich direkt vor dem Cam­ping­platz, bit­ten wir um Rück­sicht­nahme und ent­spre­chende Ein­hal­tung die­ser Zeiten.

8. Besu­cher
Über­nach­tungs­gäste von tou­ris­ti­schen oder dau­er­haf­ten Cam­pern sind anzu­mel­den und kos­ten­pflich­tig. Eine Platz­nut­zung Drit­ter aus­schließ­lich zu sport­li­chen Akti­vi­tä­ten ist nicht gestat­tet. Wir behal­ten uns vor, die Besu­cher­zah­len gemäß unse­res Kon­tin­gents einzuschränken.

9. Ord­nung, Sau­ber­keit und Nachhaltigkeit
Ord­nung und Sau­ber­keit sind selbst­ver­ständ­li­che Pflich­ten aller Gäste des Cam­ping­plat­zes. Alle Anla­gen und Ein­rich­tun­gen sind scho­nend zu behan­deln. Es wird darum gebe­ten, spar­sam mit Res­sour­cen wie Was­ser und Strom umzu­ge­hen und den Haus­müll ordent­lich zu tren­nen – ent­spre­chende Con­tai­ner ste­hen zur Ver­fü­gung. Rest­müll, Fla­schen und Kom­post bitte bei der Abfahrt vom Stand­platz ent­fer­nen und in die Trenn-Con­­tai­­ner befördern.

10. Badezone/Wassersport/Strandnutzung
Wäh­rend der Bade­sai­son ist eine DLRG-über­­­wachte Bade­zone mit Ton­nen mar­kiert. Inner­halb die­ser Zone ist das Sur­fen, Kiten sowie das Befah­ren mit ande­ren Was­ser­sport­ge­rä­ten nicht gestat­tet. Für die Nut­zung des Strand­ab­schnitts vor dem Cam­ping­platz gilt die aus­ge­hängte Strandordnung.

11. Boote und Jet-Skis
Das Abstel­len von Boo­ten mit Motor und Segel­boo­ten am Strand ist unter­sagt. Das Zuwas­ser­las­sen von Boo­ten mit Motor oder Jet-Skis über das Ahoi Camp Feh­marn ist unter­sagt, Boote ohne Motor (z.B. Segel­boot, Kata­ma­ran, Schlauch­boot, Kajak, Kanu etc.) hin­ge­gen dür­fen genutzt wer­den und müs­sen nach Benut­zung auf dem eige­nen Stand­platz abge­stellt wer­den. Ein Boot mit Motor oder Jet-Ski kann ledig­lich im Hän­ger­ha­fen gela­gert wer­den. Feste bau­li­che Fun­da­mente am Strand sind eben­falls ver­bo­ten sowie jeg­li­cher Boots­ver­kehr in der Bade­zone. Boots­an­hän­ger sind nur im Hän­ger­ha­fen zu lagern, die­ses muss vor­her schrift­lich ange­mel­det wer­den. Abhän­gig von der Kapa­zi­tät dort kann dies auch abge­lehnt werden.

12. Toi­let­ten­nut­zung
In die Toi­let­ten gehört aus­schließ­lich das von uns zur Ver­fü­gung gestellte Toi­let­ten­pa­pier. Bitte Feucht­tü­cher, Bin­den, Tam­pons, Slip­ein­la­gen in die dafür bereit­ge­stell­ten Behält­nisse ent­sor­gen. Andern­falls droht der Aus­fall unse­rer bio­lo­gi­schen Klär­an­lage. Dies hätte eine zeit­wei­lige Schlie­ßung der Sani­tär­häu­ser zur Folge. Hunde sind vor dem Gebäude an den dafür vor­ge­se­he­nen Haken anzu­lei­nen und dür­fen nicht mit in die Sani­tär­ge­bäude geführt werden.

13. Müll
Der Müll ist grund­sätz­lich auf dem zen­tra­len Müll­platz zu ent­sor­gen und nach den ver­schie­de­nen Bestand­tei­len zu sor­tie­ren. Siehe oben Punkt 9.
Sperr­müll kann nicht bei uns ent­sorgt werden.

14. Hunde
Hunde sind kos­ten­pflich­tig anzu­mel­den und zu jeder Zeit an der Leine zu füh­ren. Die Sani­tär­an­la­gen, der Spiel­platz und die Bade­zone sind nicht zu betre­ten. Der rest­li­che Strand­ab­schnitt darf mit einem ange­lein­ten Hund genutzt wer­den. Auch auf dem ange­mie­te­ten Stand­platz ist der Hund anzu­lei­nen und muss dadurch die Gren­zen des Stell­plat­zes ein­hal­ten. Maxi­mal zwei Hunde sind pro Buchung und Stand­platz zulässig.

15. Offe­nes Feuer
Gril­len ist auf dem Platz gestat­tet, sofern der Rasen des Stand­plat­zes nicht beschä­digt wird. Feu­er­körbe und Lager­feuer sind auf dem Platz nicht gestat­tet. Bitte auch immer die Wind­ver­hält­nisse bzgl. des Fun­ken­flugs beach­ten. Aus­rei­chende Lösch­mit­tel sind bereit zu hal­ten. Hin­weis: Am Strand sind gekenn­zeich­nete Lager­feu­er­stel­len, die genutzt wer­den kön­nen. Bitte die­ses immer ent­spre­chend löschen beim Ver­las­sen des Platzes.

16. Spiel­plätze
Die Benut­zung der Spiel­plätze erfolgt auf eigene Gefahr.

17. Abwas­ser
Das Grau­was­ser von Wohn­mo­bi­len und Wohn­wa­gen ist in den dafür vor­ge­se­he­nen Aus­guss beim mitt­le­ren Sani­tär­ge­bäude zu ent­sor­gen. Die Che­mie­toi­let­ten bitte aus­schließ­lich bei den ent­spre­chen­den Ent­sor­gungs­stel­len an allen drei Sani­tär­ge­bäu­den lee­ren und sau­ber hin­ter­las­sen. Bitte dar­auf ach­ten, dass keine Gegen­stände in den Abfluss gelangen.

18. Frisch­was­ser
An allen Was­ser­zapf­stel­len fließt Trink­was­ser. Bitte spar­sam damit umgehen.

19. Erdarbeiten/Windschutz/Zelte
Ein Wind­schutz muss einen wer­ti­gen Gesamt­ein­druck ver­mit­teln, ins Umfeld pas­sen und darf max. 9 qm des Stand­plat­zes nach 2 Sei­ten umfas­sen. Er darf nur bei Wind (ab 10 kn, Wind­stärke 4) auf­ge­baut wer­den und soll nicht als Sicht­schutz die­nen. Er darf nicht brenn­bar sein und eine Gesamt­höhe von 1,20 m nicht über­schrei­ten. Boden­hül­sen für den Wind­schutz dür­fen an meh­re­ren Stel­len ver­an­kert wer­den, damit der Schutz je nach Wind­rich­tung und ‑stärke dann ent­spre­chend auf­ge­baut wer­den kann. Alle Arbei­ten (z. B. auch Auf- und Abbau­ar­bei­ten) lie­gen in Eigen­ver­ant­wor­tung des Gas­tes. Hil­fe­stel­lung durch das Platz­per­so­nal wird nicht geleistet.
Wer sei­nen Wind­schutz in der Erde ver­an­kern möchte, darf die Erd­an­ker nicht tie­fer als 0,3 m in den Boden schla­gen. In den tie­fe­ren Berei­chen kön­nen sich Lei­tun­gen befin­den, die dadurch beschä­digt wer­den könn­ten. Es wird gebe­ten, im Sinne der dar­un­ter­lie­gen­den Boden­flä­chen, einer natur­ver­träg­li­chen Gestal­tung sowie einer För­de­rung der Arten­viel­falt, keine Plas­tik­fo­lien unter den (Vor-) Zel­ten einzusetzen.

20. Droh­nen
Auf dem gesam­ten Platz und auch am Strand vor dem Cam­ping­ge­lände gilt ein Droh­­nen­flug-Ver­­­bot! Nur mit einer schrift­li­chen Geneh­mi­gung der Behör­den kann nach einer Erlaub­nis der Platz­lei­tung gefragt wer­den. Das Ahoi Camp Feh­marn behält sich recht­li­che Schritte bei Zuwi­der­hand­lung vor.

21. Fah­nen
Das Auf­stel­len von Fah­nen­mas­ten ist nicht zuläs­sig, egal in wel­cher Höhe. Eben­falls nicht zuläs­sig ist das His­sen sons­ti­ger Fah­nen und Wimpel.

Stand: 19.04.2024